Frau Lorenz und Frau Hohbein-Kaufmann sind als gerichtlich bestellte Betreuer tätig. Bei der gesetzlichen Betreuung handelt es sich um eine gerichtlich angeordnete und kontrollierte gesetzliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten zeitweise beziehungsweise dauerhaft nicht selbst regeln können.
Dies hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Der Aufgabenbereich des Betreuers kann und muss individuell definiert werden.
Rechtsanwalt und Betreuungsbüro Lorenz & Kollegen
Am Schloßberg 1, 98646 Hildburghausen
Tel.: 03685 706045
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Fax: 03685 706065
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